Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer
und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im
Volke verankert.
Fürst Hans-Adam II. trat 1989 die Nachfolge seines Vaters Fürst Franz
Josef II. an. Er darf als Staatsoberhaupt sein Recht an der
Staatsgewalt nur gemäss den Bestimmungen der Verfassung und der übrigen
Gesetze ausüben. Er vertritt beispielsweise den Staat gegenüber
auswärtigen Staaten, unterzeichnet Staatsverträge entweder persönlich
oder delegiert einen Bevollmächtigten.
Das Volk kann seine Rechte gemäss Verfassung direkt durch Wahlen und Abstimmungen wahrnehmen.