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Monarchie


Monarchie
 
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert.
Fürst Hans-Adam II. trat 1989 die Nachfolge seines Vaters Fürst Franz Josef II. an. Er darf als Staatsoberhaupt sein Recht an der Staatsgewalt nur gemäss den Bestimmungen der Verfassung und der übrigen Gesetze ausüben. Er vertritt beispielsweise den Staat gegenüber auswärtigen Staaten, unterzeichnet Staatsverträge entweder persönlich oder delegiert einen Bevollmächtigten.

Das Volk kann seine Rechte gemäss Verfassung direkt durch Wahlen und Abstimmungen wahrnehmen.



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